BVG-Versicherte können sich bei Stellenverlust freiwillig weiterversichern
Arbeitnehmende, die wenige Jahre vor dem Rentenalter den Job verlieren, mussten bislang häufig aus der Pensionskasse austreten und erlitten dadurch Einbussen beim Vorsorgeschutz. Seit dem 1. Januar 2021 hat sich diese Rechtslage verbessert. Neu sind die Pensionskassen verpflichtet, allen Versicherten