Zu den EXPERTsuisse Mitgliedern zählen rund 8’000 eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten und Treuhandexperten sowie rund 800 von diesen Experten geführten Unternehmen (mit ca. 18’000 Mitarbeitenden). Diese Mitglieder betreuen Unternehmen, die zusammen weit über 2/3 der Schweizer Wirtschaftsleistung erbringen.
Neben allen grossen Unternehmen der Branche vertritt EXPERTSuisse auch eine Vielzahl von kleinen und mittelgrossen Unternehmen.
Als offizieller Partner von EXPERTsuisse, betreut Soletum die Rahmenverträge für die berufliche Vorsorge sowie für die Personenversicherungen (UVG, UVG-Ergänzung und Krankentaggeld).
Mitgliedunternehmen der EXPERTsuisse profitieren von folgenden Konditionen
VITA
- Selbstständigerwerbende ohne Personal können sich der Verbandsvorsorge anschliessen
- die Möglichkeit, sich als Selbstständigerwerbende in die berufliche Vorsorge einzukaufen und von Steuervorteilen zu profitieren
- attraktive Prämien dank Gruppentarifierung
VAUDOISE
- Sonderkonditionen und spezielle Deckungserweiterungen für Personenversicherungen Nicht-Leben (Obligatorische Unfallversicherung UVG, UVG-Zusatz- und Krankentaggeldversicherung
Im Auftrag von EXPERTsuisse haben wir die Verbandlösungen entwickelt und gemeinsam mit unseren Partnern umsetzen können. Daher verfügen wir über eine grosse Expertise und können Sie sowohl bei der Beratung als auch beim Abschluss und bei der Verwaltung der Verträge professionell unterstützen.
NEws
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Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung Änderung des Erwerbsersatzgesetztes in zwei Etappen Die Arbeit von pflegenden Angehörigen ist ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft und deckt einen erheb- lichen Teil der Gesundheitsversorgung ab. Die Vereinbarkeit von Angehörigenbetreuung und Erwerbstätig- keit gestaltet sich
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Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kundinnen und Kunden. Das VVG gehört zu den wichtigsten Gesetzen für die Versicherungsbranche. Es wurde nun teilrevidiert und die Änderungen treten per 1. Januar 2022 in Kraft. Das revidierte Gesetz stärkt
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Das Schweizer Vorsorgesystem ist eines der besten der Welt. Die berufliche Vorsorge ist seit ihrer Einfüh‐ rung im Jahr 1985 fester Bestandteil der bewährten Schweizer Altersvorsorge. Damit das auch in Zukunft so bleibt, stehen die Pensionskassen vor einer grossen Herausforderung